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"MANCHMAL IST EIN NICHT-GESCHÄFT AUFGRUND EINES GUTACHTENS BESSER,
ALS EIN SOGENANNTES "TOLLES GESCHÄFT" OHNE VORHERIGES GUTACHTEN."
Wir wissen aus unserer Tätigkeit, wie gerne man manchmal auf die gutachterliche
Bewertung von Vorhaben verzichtet, wenn einmal eine Idee, ein Plan geboren
ist. Man glaubt an eine Sache und das ist auch gut so.
Unsere Aufgabe aber ist es, Ihre Ideen, Vorhaben und Unternehmensplanungen
mit den nötigen Gutachten und Informationen zu untermauern und allenfalls
zu ergänzen; oder zu empfehlen, sie zu verwerfen. Wir prüfen in
Ihrem Auftrag und bereiten die entsprechenden Verträge in Zusammenarbeit
mit dem Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens vor. Denn es geht meistens
um viel Geld. Ob es Gesellschaftsverträge, also solche mit Führungskräften,
oder andere Verträge mit langfristiger Wirkung sind.
Bei beabsichtigten Beteiligungen und Kooperationen sorgen wir für die
betriebswirtschaftliche und kapitalmäßige Bewertung Ihres zukünftigen
Partners. Denn es könnte beispielsweise sein, daß Ihr Gegenüber
eine ungünstige Kostenstruktur aufweist. |
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