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"WER NICHT STÄNDIG AUFPASST, STEHT
SCHNELL MIT EINEM FUSS IM KRIMINAL."
Zum unternehmerischen Erfolg gehört nun einmal eine Vielzahl rechtlicher
Aspekte, die im Umfeld des Steuerrechtes zu beachten sind.
Es fängt mit der richtigen Wahl der Rechtsform an, die zum Wesen, zur
beabsichtigten Struktur und zum Ziel des Unternehmens passen soll. Unternehmensrecht
"verfolgt" die Firmen aber ein Leben lang.
Das reicht vom RLG, URG, IRÄG, HGG AktG, EU-GesRÄG und ähnlichen
Kürzeln bis zu den verschieden Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes.
Sie geraten sehr schnell in ein immer dichter werdendes Netz von Auflagen
und Pflichten, die bei ungenügender Beachtung zum Teil schwerwiegende
rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Viele Bestimmungen werden
erst dann schlagend, wenn Unternehmen Probleme haben; wenn es um Haftungen
der Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte geht.
Wir sehen unsere Aufgabe als Ihr Wirtschaftstreuhänder darin, in enger
Zusammenarbeit mit Ihnen die Möglichkeiten und Auflagen der spezifischen
Rechtsmaterien zur Ihrem Erfolg zu nutzen. |
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