Gutachten
Vermeidbare Fehler sollte man nicht machen!
Manchmal ist ein Nicht-Geschäft aufgrund eines Gutachtens besser, als ein sogenanntes "tolles Geschäft" ohne vorheriges Gutachten.
Wir wissen aus unserer Tätigkeit, wie gerne man manchmal auf die gutachterliche Bewertung von Vorhaben verzichtet, wenn einmal eine Idee, ein Plan geboren ist. Man glaubt an eine Sache und das ist auch gut so.
Unsere Aufgabe aber ist es, Ihre Ideen, Vorhaben und Unternehmensplanungen mit den nötigen Gutachten und Informationen zu untermauern und allenfalls zu ergänzen; oder zu empfehlen, sie zu verwerfen. Wir prüfen in Ihrem Auftrag und bereiten die entsprechenden Verträge in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens vor. Denn es geht meistens um viel Geld. Ob es Gesellschaftsverträge, also solche mit Führungskräften, oder andere Verträge mit langfristiger Wirkung sind.
Bei beabsichtigten Beteiligungen und Kooperationen sorgen wir für die betriebswirtschaftliche und kapitalmäßige Bewertung Ihres zukünftigen Partners. Denn es könnte beispielsweise sein, daß Ihr Gegenüber eine ungünstige Kostenstruktur aufweist.